Das ändert sich 2015 für Mieter!

Fast jedes Jahr gibt es neue Regelungen für Mieter und auch für 2015 fragen sich viele, ob diese Änderungen neue Belastungen oder sogar Entlastungen bedeuten. Dieses Mal gibt es gute Neuigkeiten, denn der Anstieg von Miete und Nebenkosten wird sich in Grenzen halten.

EEG-Umlage sinkt

Mieter Änderungen 2015
© Melissa King/Shutterstock


Seit 2000 wird der Ausbau der erneuerbaren Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Nun wird die „Umlage für die Einspeisung erneuerbare Energien“ (EEG-Umlage) zum Jahreswechsel das erste Mal gesenkt.

Große Einsparungen ergeben sich daraus zwar nicht: Die Umlage reduziert sich ab Januar 2015 nur um etwa einen Zehntel Cent, von 6,24 auf 6,17 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Aber die Stromanbieter verlieren so eine Rechtfertigung für Preiserhöhungen. Manche Anbieter haben sogar Preissenkungen für Privatkunden angekündigt.

Kaum noch Maklergebühr für Mieter

Eine deutliche Ersparnis ergibt sich aus dem Besteller-Prinzip, dass ab der ersten Jahreshälfte 2015 für Maklergebühren gilt. Bislang war es üblich, dass bei einem Wohnungswechsel der Mieter die Kosten für die Vermittlung der neuen Wohnung bezahlt hat. Nun gilt: Wer dem Makler bei der Vermittlung von Mietwohnungen den Auftrag erteilt, muss auch dessen Courtage bezahlen.

Das heißt: Beauftragt der Wohnungseigentümer einen Makler damit, neue Mieter zu finden, muss er auch die Provision bezahlen. Wenn Sie dagegen als Mieter einen Makler damit betrauen, Ihnen eine neue Wohnung zu suchen, müssen Sie auch weiterhin selbst die Provision bezahlen.

Keine Preisexplosion dank Mietpreisbremse

2015 gilt die Mietpreisbremse. Davon profitieren aber nicht alle Mieter deutschlandweit, sondern nur die Wohnungssuchenden in Städten und Gemeinden, die von den Ländern als Gebiete mit knappem Wohnungsangebot ausgewiesen worden sind.

In solchen Gebieten gilt ab Januar: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete betragen. Es gibt aber Ausnahmen. Die Regelung gilt nicht für Neubauwohnungen, mit Erstbezug ab 1. Oktober 2014, sowie für von Grund auf sanierte Altbauwohnungen.

Das verhindert die beliebte „Masche“ der Vermieter, bei einem Mieterwechsel die Miete deutlich anzuheben. Und das war bitter nötig, denn laut einer Studie des Deutschen Mieterbundes lagen im Jahr 2014 die Preise für Neuvermietungen in manchen Städten um mehr als 30 Prozent über den Bestandsmieten.

Unterm Strich können Sie also ordentlich sparen, wenn Sie 2015 umziehen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Lifestyle und markiert mit .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert