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Glückliche Paare scheiden schöner

Ein Ehevertrag, muss das sein?

Da bei der Teilung im Sinne der Zugewinngemeinschaft die Hausarbeit der Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird, ist diese Art der Vermögensteilung im Grunde nur noch bei Ehen sinnvoll, in denen nur ein Partner den Lebensunterhalt verdient. Dies heißt andererseits nicht, dass man in allen anderen Fällen zu einem Ehevertrag raten sollte. Da Eheverträge im Prinzip nur Verzichtserklärungen beinhalten – auch auf gesetzliche Ansprüche wie Alters- oder Krankheitsvorsorge, könnte dies vor allem für schlechter Verdienende fatal enden. Ein Ehevertrag sollte somit nur dann abgeschlossen werden, wenn man sicher ist, für das spätere Leben über genug eigene finanzielle Reserven zu verfügen. Vor allem Frauen sollten sich sehr genau überlegen, ob sie sich per Vertrag auf den sogenannten Not- oder Mindestunterhalt festlegen lassen. Sie sollten daher darauf achten, ob Sie im Falle einer Scheidung ausreichend durch den gesetzlich üblichen Anteil versorgt sind, oder ob hier Beträge per Ehevertrag festgelegt werden sollten.
Ist ein Ehevertrag mit einer gewissen Lebensplanung verbunden, etwa, wenn sich das Paar dafür entscheidet, kinderlos zu bleiben, so ist eine zusätzliche Präambel sinnvoll. Bekommt die Frau entgegen der Lebensplanung Kinder, so garantiert diese Präambel, dass die veränderten Lebensumstände bei der Scheidung berücksichtigt werden.

Alternativ zur Zugewinngemeinschaft wird bei einem Ehevertrag das Prinzip der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft festgelegt. Bei einer Gütertrennung behält jeder sein eigenes Vermögen. Auch die Vermögensteile, die während der Ehe erworben wurden. Daneben sind auch Regelungen denkbar, bei denen bei einer Scheidung nur bestimmte Teile eines Vermögens, z.B. Grundbesitz oder Firmen, vom Anspruch eines Partners ausgenommen werden. Die Gütergemeinschaft dagegen übertrifft die sonst übliche Zugewinngemeinschaft. Hier wird jegliches Vermögen der Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

-Wenn kinderlose Doppelverdiener bei Scheidung auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt verzichten wollen. Aber Achtung, wenn ein Kind dazukommt. Auch im Erbfall hat eine Gütertrennung Nachteile, da wegen des ausgeschlossenen Zugewinnausgleichs mehr Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.
-In Ehen von Doppelverdienern mit Kindern aus früheren Ehen. Hier könnte die Gütertrennung vereinbart und auf den Zugewinnausgleich verzichtet werden. Eventuell auch, um bei Tod eines Partners auf den Pflichtteil zugunsten der Kinder zu verzichten.
-Um in Unternehmer-Ehen das Unternehmen bei Scheidung zu schützen.
-Bei einem besonderen Haftungsrisiko. Hier kann es sinnvoll sein, ein ständig zu aktualisierendes Vermögensverzeichnis in einen Ehevertrag aufzunehmen, um bei einer Zwangsvollstreckung nicht für den Partner haften zu müssen.

Übrigens: Auch während der Ehe kann sich ein Paar noch für einen Ehevertrag entscheiden, der dann von einem Notar – ebenso wie spätere Veränderungen im Ehevertrag – unterschrieben werden muss.

Scheiden ohne Blut- und Rachgedanken

Schöner scheiden
Bevor eine Scheidung zum Rosenkrieg ausartet, sollte man über das Hinzuziehen eines Mediators nachdenken. Dieser kann als „Überparteiischer“ einem Verhärten der Fronten entgegenwirken und Lösungsmöglichkeiten ermitteln, die für beide Parteien sinnvoll und befriedigend sind. Anstatt Anwalt gegen Anwalt heißt es hier ein gemeinsames Ziel zu finden und fair zu verhandeln. Meist kommt dies dann auch billiger, da die Stundenhonorare der Mediatoren geringer als bei den Juristen ausfallen und auch der Streitwert keinen Einfluss darauf hat. (nt)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. stellt Informationen zu diesem Thema bereit und bietet Kontaktmöglichkeiten zu nach BAFM-Richtlinien ausgebildeten Mediatoren.
www.bafm-mediation.de

"Scheidungs-Links im Internet"
Scheidung und Vermögen
3Sat: Clever Scheiden
Finanztipps zum Thema Scheidung
Rechtliches zum Thema Scheidung
hr-Ratgeber : Vermögensteilung





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