Mit einer Heirat gehen die Partner automatisch eine Zugewinngemeinschaft ein. Existiert kein Ehevertrag, werden grundsätzlich alle Vermögensgüter, die unter den Zugewinn fallen, also während der Ehe erworben wurden oder während dieser Zeit einen Vermögenszuwachs erfahren haben, zu gleichen Teilen unter den Parteien verteilt. Besitztümer, die vor der Eheschließung vorhanden waren, bleiben beim damaligen Besitzer. Eine genaue Aufschlüsselung des Besitzes zum Zeitpunkt der Eheschließung ist deshalb sehr nützlich und sinnvoll. Besonders viel Streit gibt es meist um Immobilien. Geteilt wird hier entweder nur die Wertsteigerung während der Ehe oder – wenn beide die Immobilie während der Ehe gekauft haben – der Gesamtwert. (Tipp: Lassen Sie sich also auf jeden Fall beide im Grundbuch eintragen!) Können sich die Eheleute nicht einigen, wird sie versteigert und der Gewinn zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Nicht teilen muss ein Ehepaar übrigens Geschenke und Erbschaften – und das selbst wenn während der Ehe geerbt wurde. Eine mögliche Wertsteigerung dieser Objekte dagegen schon.
Auch Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge fließen in den Zugewinnausgleich, geteilt wird somit auch hier der Teil der Versicherung, der sich durch Prämienzahlungen während der Ehe angesammelt hat.