Formfehler.Bei einer Stellenausschreibung hat derjenige Bewerber die besseren Karten, dessen Zeugnisse auf den ersten Blick dem allgemein üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere Aufgaben, Gesamtnote und Erfolge des Bewerbers sollten sofort erkennbar sein. Wer es nicht weiß: Jedes Arbeitszeugnis besteht aus den Abschnitten „Einleitung“, „Werdegang“, „Stellenbeschreibung“, „Leistungs- und Verhaltensteil“ und „Beendigungsformel“. Die Abschnitte „Werdegang“ und „Stellenbeschreibung“ müssen sachlich und vor allem wertungsfrei gehalten sein. Im Leistungsteil bewertet der Zeugnisaussteller nacheinander Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Fachwissen. Danach folgen Angaben zur praktischen Umsetzung, das heißt zur Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (z.B. „...erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“). Erst anschließend folgt die Bewertung des Verhaltens.