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Steuertipps für Frauen

Kinderwunsch und Umzugskosten

Mit unserem Kinderwunsch klappt es nicht so recht. Können wir die immensen Kosten einer künstlichen Befruchtung steuerlich geltend machen?

Die Kosten für künstliche Befruchtungen durch eine In-vitro-Fertilisation können seit einer Grundsatzentscheidung der Rechtsprechung im Jahr 1997 als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dabei wurden zunächst nur die Aufwendungen von verheirateten Frauen anerkannt, die eine In-vitro-Fertilisation mit dem Samen der eigenen Ehemänner haben vornehmen lassen. Diese – für unverheiratete Frauen nachteilige – Rechtsansicht wurde durch ein weiteres Urteil im Jahr 2007 über Bord geworfen. Nunmehr kommt es auf den Familienstand nicht mehr an. Immer wenn die Krankenkassen die Kostenübernahme einer In-vitro-Fertilisation ablehnen, können Sie wenigstens eine Steuerermäßigung erhalten.

Ich ziehe in eine neue Wohnung. Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten für die Umzugsfirma steuerlich geltend zu machen? Gilt das auch dann, wenn der Umzug nicht aus beruflichen Gründen erfolgt?

Beruflich bedingte Umzugskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei wird neben den tatsächlichen Kosten des Umzugs auch noch ein Pauschalbetrag gewährt. Aber auch für private Umzüge können Sie eine Steuerermäßigung bekommen – vorausgesetzt, der Umzug wird von einem Umzugsunternehmen ausgeführt. Dann gehören die Kosten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die Sie eine Steuerermäßigung von 20 Prozent bis zu 3.000 Euro Umzugskosten erhalten. Die Steuerermäßigung beträgt also maximal 600 Euro. Wichtig ist, dass die Umzugsfirma eine Rechnung ausstellt und diese nicht bar, sondern per Überweisung oder mit Bankkarte bezahlt wird. Kosten, die nur von „Freundschaftsdiensten“ herrühren, bleiben allerdings unberücksichtigt.

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