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Steuertipps für Frauen

Infos zur Abgabepflicht und Art

Steuertipps für Frauen
© Dragan-Trifun/fotolia.de
Wie streng ist die Frist zur Abgabepflicht der Steuererklärung Ende Mai?

Die Steuererklärungsfrist für 2007 läuft am 31. Mai 2008 ab. Diese Abgabefrist gilt aber nicht für jeden. Betroffen sind Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte wie Miet- und Zinseinnahmen bezogen haben – sofern diese über 410 Euro im Jahr lagen. Ende Mai abgeben müssen außerdem Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) erhalten oder einen steuerpflichtigen Zweitjob mit Steuerklasse VI ausüben.

Wenn Sie bis zum Fristablauf mit der Steuererklärung noch nicht fertig sein sollten, keine Panik: Mit einer entsprechenden Begründung kann jederzeit eine Fristverlängerung beantragt werden. Darüber hinaus sind die Finanzämter meist auch nicht rasend schnell, die Abgabe der Steuererklärung anzumahnen.

Wer neben dem Gehalt keine weiteren Einnahmen erzielt hat, kann sich erst einmal zurücklehnen. In diesem Fall haben Sie – dank einer Neuregelung im Jahressteuergesetz 2008 – für Ihre freiwillige Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit.

Was ist besser: Die Steuererklärung online über Elster oder in Papierform?

Fertigen Sie Ihre Einkommensteuer-Erklärung über Elster, müssen Sie die Software mit den Formularen unter „www.elster.de“ auf Ihren PC herunterladen. Vorteil: Steuererklärungen über Elster werden bevorzugt bearbeitet. Außerdem müssen Sie Belege in der Regel nur dann einreichen, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Ausnahme: in der Steuererklärung ist ein Feld vorgesehen "laut beigefügter Bescheinigung". Hierfür müssen Belege vorgelegt werden, z. B. Spendenquittungen oder Nachweise für Beiträge zur Riester-Rente.

Das heißt aber nicht, dass Sie die anderen Belege sofort vernichten dürfen. Diese müssen aufbewahrt und auf Verlangen des Finanzamts auch noch nachträglich vorgelegt werden. Wer wegen der eigenhändigen Unterschrift nicht zusätzlich zur elektronischen Erklärung auch eine unterschriebene Papierfassung beim Finanzamt abgeben möchte, kann eine vollständig papierlose Erklärung einreichen. Hierfür muss aber mit Hilfe eines Registrierungssystems erst ein persönliches Zertifikat angefordert werden.



Mehr Infos unter:
www.konz-steuertipps.de

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