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Steuertipps für Frauen

Mehr Durchblick bei der Steuererklärung

Geben wir es doch zu: Wenn es um die Steuererklärung geht, sind die meisten von uns Drückeberger. Wie oft und lange haben Sie diese unwillkommene Pflichtveranstaltung schon vor sich hergeschoben?

Kosten für Alleinerziehende

Steuertipps für Frauen
© Gernot Krautberger/fotolia.de
Zu viele Zahlen und Unklarheiten, die es zu durchblicken gilt. Oftmals sind wir gar nicht über die verschiedenen Absetzungsmöglichkeiten informiert.Die Steuertipps von Diplom-Finanzwirt Holger Ferch (Mitautor des Bestsellers „KONZ“ und Redakteur von www.konz-steuertipps.de) verhelfen Ihnen zu mehr Durchblick bei der Steuererklärung. Er gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Kosten kann ich als alleinerziehende Mutter geltend machen?

Seit dem Jahr 2004 gibt es für Alleinerziehende einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro. Dieser für die höheren Lebenshaltungskosten Alleinerziehender zu gewährende Entlastungsbetrag wird in der Lohnabrechnung durch die Steuerklasse II vom Arbeitgeber berücksichtigt. Allerdings erhalten Sie die Steuerklasse II nur noch, wenn sie wirklich alleinerziehend sind, also ohne Partner oder andere volljährige Personen im Haushalt leben.

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