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Nach der Elternzeit zurück ins Berufsleben

8 Experten-Tipps für den erfolgreichen Wiedereinstieg

5. Kinder sind Privatsache

Wiedereinstieg nach der Elternzeit
©Monkey Business Images/Shutterstock
Sie sind nicht verpflichtet, den Familienstand und die Kinder in der Bewerbung anzugeben. Leider werden berufstätige Mütter immer noch schnell in die Mama-Ecke geschoben – und als Zuverdienerin ohne Ehrgeiz abgetan. Vielleicht befürchtet der zukünftige Chef auch, dass Sie wegen Kinderkrankheiten zu Hause bleiben. Verzichten Sie deshalb auf die Nennung des Familienstandes.
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