Forum  Kündigung

Seite 1 von 1
TINE92 
Tine92
vom 05.03.2012 22:32, 17 Visits
Diesen Beitrag merken Merken
alle Beiträge
weiterempfehlen empfehlen
Druckansicht drucken

Beitrag Auszug vor Ablauf der 3-Monats-Frist

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Auszug an sich: Angenommen ich finde bereits vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist eine neue Wohnung, kann ich dann bereits ausziehen bevor die Frist abgelaufen ist. Die Miete müsste solange natürlich trotzdem noch bezahlt werden, das ist mir klar, außer es findet sich vorher ein Nachmieter. Mir geht es nur darum, ob der Vermieter mir vorschreiben kann, dass ich wirklich bis zum Ablauf der Frist noch in der alten Wohnung bleiben muss?
Danke schonmal für die Antworten!
 
Antwort verfassen antwort verfassen
 
Antworten sortieren nach Datum   Sortieren nach Datum ASC Sortieren nach Datum DESC
TINE92 
Tine92  
vom 06.03.2012 11:26
Antworten Antworten

Danke für die Antworten!

  An Furino:
Ja genau, ich wollte den Vermieter einfach nur drauf vorbereiten, dass er sich evtl. bald einen neuen Mieter suchen muss. Dann kommt er mir gleich mit Kündigung!
Nur damit ich die Paragraphen jetzt richtig verstanden habe: Wenn mein Vermieter mir sagt, er will mir kündigen, weil ich dann bis zum Semesterbeginn raus muss, und dieser Zeitpunkt ist für ihn am besten, um einen Nachmieter zu finden, dann ist das kein rechtmäßiger Kündigungsgrund oder? Mein Vermieter versucht sich nämlich damit zu rechtfertigen, dass zu Semesterbeginn die meisten Leute eine neue Wohnung suchen und deshalb wollte er mir gleich kündigen.
Jetzt hat er mir angeboten, dass er den "Kündigungsvertrag" (den es ja eigentlich laut obiger Antwort gar nicht gibt) bis 01.10. verlängern kann, also wieder zu Semesterbeginn. Das ist natürlich schon entgegenkommend von ihm, aber mich nervt es dass er mir somit wieder vorschreibt bis wann ich auszuziehen habe. Ich habe Angst, wenn ich mich weigere das zu unterschreiben, dass ich dann bis 01.05. ausziehen muss. Das schaffe ich aber nicht, da ich zwischenzeitlich nicht in der Stadt bin wegen Praktikum u.a. und dann geht das Semester schon wieder los.
Könnt ihr mir hier nochmal weiterhelfen? Danke schonmal! :)
 
 
furino  online   Antwort vom 06.03.2012 18:27
Nochmal:  Wollen Sie nicht begreifen, was ich Ihnen schon mal schrieb:

Ich wiederhole:
Einen "Kündigungsvertrag" gibt es nicht. Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung und bedarf keines Vertrages und auch keiner Genehmigung oder Zustimmung.

Es besteht aber die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen abzuschließen. Dies bedarf dann schon einer beidseitigen Unterzeichnung.
 
 
tine92     Antwort vom 06.03.2012 19:40
...:  Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich mit so rechtlichen Sachen eben nicht so gut auskenne und deshalb lieber einmal öfter nachfrage! Darum bin ich doch in diesem Forum!
Dass es keinen "Kündigungsvertrag" in dem Sinne gibt, habe ich bereits verstanden. Mir ging es in der Frage auch eigentlich darum ob es ein rechtmäßiger Grund ist zu sagen, man findet zu Semesterbeginn eher einen Nachmieter als unter dem Semester und mir deshalb zu kündigen bzw. mir das Datum des Auszugs vorzuschreiben.
 
 
calima     Antwort vom 07.03.2012 08:55
.:  Der Vermieter braucht einen gesetzlich zugelassenen Kündigungsgrund. Ohne einer sochen Begründung kann er dem Mieter nicht kündigen.
Es sei denn Sie wohnen in einem Studentenwohnheim? Dort gibt es dann keinen Kündigungsschutz.
Ein Studentenwohnheim ist ein Gebäude, das vom Eigentümer dem studentischen Wohnen gewidmet ist. Daher ist dies nicht mit einer Wohnungsmiete zu vergleichen.
Seit dem 1.1.1983 haben Bewohner von Studenten und Jugendwohnheimen keinen Kündigungsschutz mehr. Den Bewohnern solcher Heime kann daher, soweit nicht ein Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, jederzeit gekündigt werden.

 
 
tine92     Antwort vom 07.03.2012 14:45
...:  Nein in einem Studentenwohnheim wohne ich nicht. Danke für die Antwort!
 
CHRISTIANLE 
ChristianLE  
vom 06.03.2012 08:26
Antworten Antworten

.

  Ich bin immer wieder erstaunt, wir dreist manche Vermieter so sind.

Ordnungsgemäß kündigen kann unter den o.g. Gesichtspunkten nur der Mieter und nicht der Vermieter.

Weiterhinkann er Sie auch nicht zwingen, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung zu bleiben. Wie will er das durchsetzen? Sie in der Wohnung einschließen?
sie können umziehen wann und wohin Sie wollen, solange Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Das Verbot wäre nicht nur mietrechtlich bedenklich, sondern widerspricht sogar den Festlegungen des Grundgesetzes.
 
FURINO 
Furino  online
vom 06.03.2012 08:08
Antworten Antworten

  Dieser Teil Ihrer Frage ist einfach beantwortet.
Sie können täglich zu jederzeit aus der Wohnung ausziehen.
Solange der Mietvertrag läuft ist, ist es Ihre alleinige Entscheidung ob sie das Mietobjekt nutzen oder nicht.
Der Vermieter kann Ihnen das nicht verbieten.
 
TINE92 
Tine92  
vom 05.03.2012 22:44
Antworten Antworten

Ich muss noch was zu meiner Frage hinzufügen

  Ich würde gerne noch wissen, ob mein Vermieter einfach ein Auszugsdatum festlegen darf, wenn ich ihm sage dass ich wahrscheinlich ausziehen will? Das heißt, ich habe noch gar nicht von einer Kündigung gesprochen, ich wollte nur, dass er sich schonmal drauf einstellen kann, dass ich demnächst kündigen werde. Dann hat er den Spieß einfach umgedreht und mir gesagt, dass er gerne sofort einen Kündigungsvertrag ausfüllen will ( unter Beachtung der Dreimonats-Frist natürlich). Jetzt habe ich den Kündigungsvertrag und das Auszugsdatum, aber hatte mich noch gar nicht nach einer Wohnung umgeschaut. Ich muss jetzt feststellen dass es nicht so leicht ist was zu finden. Deshalb wollte ich auch erst kündigen, wenn ich was gefunden/ in Aussicht habe. Blöderweise wurde mir aber bereits gekündigt.
Darf mein Vermieter das einfach so machen, dass er mir kündigt, obwohl ich gesagt habe ich will ausziehen/ kündigen, zu einem Zeitpunkt an dem es mir passt (unter Berücksichtigung der dreimonatigen Frist)?

 
 
furino  online   Antwort vom 06.03.2012 08:21
:  Das Leben spielt schon seltsam.
Als ich kündigen musste, wegen meines Eigenheimes, hatte ich meine Vermieter schon vorab über einen Auszug informiert, auch um Ihnen rechtzeitig die Möglichkeit zu bieten, einen neuen Mieter zu finden.
Andererseits birgt das die Gefahr, das man selbst gekündigt bekommt, obwohl man, wie in Ihrem Fall, noch gar keine neue Wohnung hat.

Einen "Kündigungsvertrag" gibt es nicht. Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung und bedarf keines Vertrages und auch keiner Genehmigung oder Zustimmung.

Eine fristgerechte Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Die von Ihnen dargelegten Gründe würden das nicht rechtfertigen und unterschreiben Sie bloß nichts, egal mit was für Tricks der Vermieter kommt.

Man kündigt, wie Sie bereits schrieben, erst wenn man was neues gefunden hat.

 
 
weiterempfehlen  empfehlen
Antwort verfassen antwort verfassen
Druckansicht drucken  

 
 

Neueste Foren

mehr

Neue User

Galerie Männer

Galerie Frauen